Sektorales LKW-Fahrverbot A12/A13 - 2020 NEU
Auf der A12 Inntalautobahn gilt auf beiden Fahrtrichtungenvon Straßenkilometer 6,35 imGemeindegebiet von Langkampfen bis Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass ein Fahrverbot fürLastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchst zulässigenGesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger, beidenen die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als7,5 Tonnen beträgt, sofern mit den Fahrzeugen folgende Güter transportiertwerden:
- Abfälle, die im europäischen Abfallverzeichnis aufgenommen sind
- Steine, Erden, Aushub
- Rundholz, Kork
- Kraftfahrzeuge (L, M1, M2, N1)
- Nichteisen- und Eisenerze
- Stahl (ausgenommen Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für Baustellen)
- Marmor und Tavertin
- Fliesen (keramisch)
NEU ab dem 01.01.2020:
- Papier und Pappe
- Flüssige Mineralölerzeugnisse
- Zement, Kalk und gebrannter Gips
- Rohre und Hohlprofile
- Getreide
Was gilt für den Transit Verkehr?Bis zum 31.12.2019dürfen die „alten“ Verbotsgüter auf dem oben beschriebenen Streckenabschnittder Inntalautobahn noch mit Euro VI transportiert werden, ab dem 01.01.2020 dürfen dann alle oben aufgelistetenVerbotsgüter nur noch unter der zusätzlichen Voraussetzung transportiertwerden, dass das Kraftfahrzeug erst nach dem 31.08.2018erstmalig zugelassen wurden und dies durch ein im Fahrzeug mitgeführtesDokument nachgewiesen ist. Was gilt für den Ziel/Quellverkehr?Ab dem 01.01.2020dürfen aufgelistete Verbotsgüter auch im Ziel/Quellverkehr nicht mehr mitFahrzeugen der Euroklasse IV, ab dem 01.01.2023auch nicht mehr mit Fahrzeugen der Euroklasse V transportiert werden.Im Ziel/Quellverkehr ist der Transportdieser Verbotsgüter mit Fahrzeugen der Euroklasse VI (ohne Einschränkung)weiterhin – selbstverständlich auch über den 01.01.2023hinaus – erlaubt. Welche Bezirke liegen innerhalb derKernzone und wo sind somit Fahrten mit den ausgenommen Euroklassen im Ziel ODERQuellverkehr möglich (Be- oder Entladung muss im Bezirk stattfinden):
- Innsbruck-Stadt
- Innsbruck-Land
- Imst
- Kufstein und
- Schwaz.
Welche Bezirke liegen in der erweitertenZone und sind somit Fahrten mit den ausgenommenen Euroklassen im Ziel UNDQuellverkehr möglich (Be- und Entladung muss im Bezirk stattfinden):
Österreich:
- Kitzbühel
- Landeck
- Lienz
- Reutte
- Zell am See
Deutschland:
- die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen
- Garmisch-Partenkirchen
- Miesbach
- Rosenheim (inklusive Stadt) und
- Traunstein
Italien:
- die Bezirksgemeinschaften Eisacktal
- Pustertal und
- Wipptal
ACHTUNG, folgende Bezirke wurden derweilenbefristet bis 31.12.2020in die erweiterte Zone mitaufgenommen:
- Bludenz und Feldkirch in Vorarlberg
- das Fürstentum Liechtenstein sowie
- der Kanton Graubünden in der Schweiz.